Erschütternde Zukunft für die heimische Nachtgastronomie nach Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Der Verband der Österreichischen Nachtgastronomen (VÖNG) führte nach Bekanntwerden der neuen Zutrittsregeln für die heimische Nachtgastronomie eine repräsentative, bundesweite Umfrage unter Nachtgastronomen und deren Gästen durch, um ein Stimmungsbild basierend auf der jüngsten Verordnung von Gesundheitsminister Mückstein zu erstellen.

Das Ergebnis ist vernichtend

Der jungen Bevölkerung Österreichs fehlt es an klarer Aufklärung und Sensibilisierunghinsichtlich der COVID-19 Impfung. Hier hat das Gesundheitsministerium gänzlich ausgelassen. Dies führt zu Verunsicherung und letztlich zu hoher Impf-Skepsis.

Die nunmehr neuen Auflagen ab 22. Juli 2021 nur noch geimpft (ab 15. August 2021 zweimal geimpft) oder mittels PCR-Test getestet die Nachtgastronomie besuchen zu können, stößt durchwegs auf Ablehnung und Unverständnis und führt erneut zu Feiern im privaten Umfeld.Ganz ohne Kontrolle der COVID-Regeln, ganz ohne Jugendschutz und natürlich auch ganz ohne Registrierung und damit ohne jedweder Nachvollziehbarkeit im Fall einer Infektion.

Österreichweit sehen sich Nachtgastronomen nun mit leeren Diskotheken und Clubskonfrontiert. Die wirtschaftliche Basis wurde der am schwersten getroffenen und über eineinhalb Jahren geschlossenen Branche über Nacht entzogen.

„Inhaltlicher Diskurs zum Wohl aller ist im Gesundheitsministerium nicht gefragt“, äußert sich Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen zur aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers; und weiter: „Leider wurde die Branche im Vorfeld von allen Entscheidungsprozessen gänzlich ausgeschlossen. Selbstverständlich wollen alle heimischen Nachtgastronomen eine vierte Welle verhindern. Notwendige Maßnahmen tragen wir Nachtgastronomen zur Gänze mit, allerdings hätten wir im Diskurs einen gangbaren Weg angestrebt, der mit sofortiger Wirkung umgesetzt hätte werden können ohne dabei Existenzen zu zerstören und zu weiterer Verunsicherung und Perspektivlosigkeit zu führen. Ebenso ist die Stigmatisierung der Nachtgastronomie in der gegenwärtigen Form untragbar und verschuldet durch die gegenwärtige Fehlplanung, denn Öffnungen und deren Folgen kommen wohl kaum überraschend.“

Gerade weil die Grundlagen für die Realisierung der neuen Verordnung keineswegs gebensind. Es fehlt in acht von neun Bundesländern an kostenlosen PCR-Test-Möglichkeiten und weiterhin an ausreichend Impfterminen für die junge Bevölkerung.

Vorschlag VÖNG

Der Vorschlag des VÖNG sieht vor mit sofortiger Wirkung auch weiterhin nur geimpfte, genesene und getestete Personen Einlass in nachtgastronomische Lokale zu gewähren. Getestet allerdings nur mit einem taggleichen Testergebnis eines Anti-Gen-Tests. Dieses System ist seit Monaten in ganz Österreich etabliert und für jene/n Bürger/in kostenlos und bundesweit möglich in Anspruch zu nehmen.

Parallel dazu hätte die PCR-Test-Ausrollung bundesweit realisiert werden können. Mit 15. August 2021 wäre der Wechsel zu der Vorgabe nur noch zwei mal geimpft, respektive per PCR-Test getestet Eintritt zu erlangen, realistisch machbar gewesen.

Genesene Personen wurden aus nicht kommunizierten Gründen gänzlich durch das Gesundheitsministerium vom Besuch der Nachtgastronomie ausgeschlossen. Dies ist für den VÖNG nicht nachvollziehbar und steht weiterhin unbegründet im Raum.

Verordnung Gesundheitsminister Mückstein

Des Weiteren drängt sich ob der „schwammigen“ Definition der Nachtgastronomie durch das Gesundheitsministerium die Frage auf, für welche Lokale nun die neue Verordnung gilt.

Wortlaut aus der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung BGBl. II Nr. 278/2021 und die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung geändert werden (2. und 3. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung)

„(1a) Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (Einrichtungen der „Nachtgastronomie“), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, dürfen Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 lit. c oder Z 2 vorweisen. Der Kunde hat den Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.“

Was darf nun eine Bar im Gegensatz zu einem Club? Wo verläuft die Grenze? Wer legt dies fest? Fragen über Fragen, die unbeantwortet und nicht kommentiert im Raum stehen. Wie verhält es sich mit Dorf- und Zeltfesten? Gelten die selben Regeln oder wurden hier unbedacht äußerst gefährliche und wettbewerbsverzerrende Ausnahmen festgelegt?

„Sollten Dorf- und Zeltfeste unter 3G-Regeln stattfinden dürfen, sei es ihnen zwar vergönnt, ist aber untragbar und wettbewerbsverzerrend – und zeigt aber gleichsam auf wie undurchdacht die Verordnung des Gesundheitsministeriums ist, denn wie unterscheidet das Virus den Ort der Infektion?“, zeigt sich Stefan Ratzenberger verwundert.

Sozialminister Dr. Wolfgang Mückstein

Neben den Agenden des Gesundheitsministers bekleidet Dr. Wolfgang Mückstein auch das Amt des Sozialministers.

Eine Funktion und Kompetenz, die nunmehr dringend gefragt ist, denn die heimische Nachtgastronomie ist der größte Arbeitgeber für Österreichs Studentinnen und Studenten.

50.000 Stundent:innen finanzieren sich ihr Studium durch Jobs im geringfügigen Dienstverhältnis in der Nachtgastronomie.

Sie alle erhielten ob des geringfügigen Dienstverhältnisses in den vergangenen eineinhalb Jahren keinerlei wirtschaftliche Unterstützung und deren universitärer Erfolg steht damit in den Sternen und ist damit gefährdet.

Aufgrund der neuerlichen kurzfristigen „nachtgastronomischen Schließungsverordnung“ aus dem Gesundheitsministerium sind auch all die so sehr notwenigen und essentiellen Studentenjobs erneut gefährdet.

Wirtschaftliche Hilfen

Aufgrund der jüngsten Verordnung und deren prekären Folgen ist es unumgänglich, parallel weitere finanzielle und wirtschaftliche Hilfen für die Österreichische Nachtgastronomie über das Bundesministerium für Finanzen auszurollen.

Ebenso ist es dringend notwenig, die Steuererleichterung auf 5 Prozent Mehrwertsteuerendlich in einem adäquaten Modell für die Nachtgastronomie zu realisieren. Die Tagesgastronomie konnte diese bereits monatelang für sich nutzen. Die Nachtgastronomiegerade einmal zwei Wochen.

Daher fordert der VÖNG erneut und mit großem Nachdruck die Verlängerung der 5-Prozent-Mehrwertsteuerreduktion bis 31. Dezember 2022, um der heimischen Nachtgastronomieeine reelle Überlebenschance zu gewähren.

„Da seitens des Gesundheitsministerium die seit Monaten geforderte Definition für ‚Nachtgastronomie‘ nunmehr kurzerhand formuliert wurde, sollte dies kein weiteres Hindernis darstellen“, so Stefan Ratzenberger.

„All dies zeigt sehr deutlich, dass die aktuelle Verordnung aus dem Gesundheitsministerium nicht den gewünschten Erfolg bringen wird, sondern letztlich zur Schließung der Nachtgastronomie, unkontrolliertem Feiern im Privaten ohne jedwede Kontrolle, wirtschaftlichen Katastrophen und letztlich zum selben Ergebnis wie im Sommer 2020 führen wird. Auch damals warnten der VÖNG vor den Folgen kurzsichtiger Entscheidungen – ungehört mit dramatischen Folgen“, so Stefan Ratzenberger; und weiter: „Daher fordern wir umgehend einen Runden Tisch mit dem inhaltlich verantwortlichen Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein, um das Schlimmste in jedweder Hinsicht zu verhindern. Was Minister Mückstein verhindern wollte, wird nun umso stärker eintreten. Der Impfturbo wird ausbleiben. Das Gegenteil wird leider eintreten.“