Nichtraucherschutzgesetz darf nicht existenzbedrohend für Nachtgastronomie sein.
Der Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, Stefan Ratzenberger, nimmt Bezug auf das VOL.AT-Interview mit dem Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Harald Mahrer und dem Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Karlheinz Kopf; online publiziert am 11. September 2019 um 21.31 Uhr.
Link:https://www.vol.at/rauchverbot-wkoe-fordert-eine-sonderregelung/6347556
Im Besonderen verweist Stefan Ratzenberger hierbei auf den Ausschnitt von Minute 13:55 bis Minute 17:03.
Auszüge aus der Online-Publikation von VOL.AT (11. September 2019):
Die Regelung in puncto Rauchverbot und die möglicherweise daraus resultierenden Probleme mit Anrainern müsse man laut Kopf auf jeden Fall noch nachschärfen und vor allem eine Lösung finden. Kopf will hier noch verschiedene Lösungsansätze mit dem Fachverband und den Gastronomen entwickeln, denn für manche könnte laut dem WKÖ-Generalsekretär die Situationsonst existenzbedrohend werden. Kopf kann sich durchaus vorstellen, dass man Lokalen – in der Abend- und Nachtgastronomie – Raucherräume oder Ähnliches ermöglicht.
Auch Mahrer sieht das ähnlich: „Man hat im Vergleich mit anderen Ländern in der EU ,Äpfel‘ mit ,Birnen‘ verglichen.“ In all diesen Ländern gibt es laut Mahrer aber auch nicht so einen Anrainerschutz wie in Österreich. Sperrstunden kürzen und die Gastronomen für Raucher vor der Tür haftbar zu machen, könne nicht der richtige Weg sein. „Hier sind Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle bedroht. Das will dann auch wieder niemand.“ Hier müsse man – vor allem in der Nachtgastronomie – eine Sonderregelung in Bezug auf Verhältnismäßigkeit Lärmbelästigung und Anrainerschutz finden. Laut Mahrer sind diese Forderungen für die Gastronomen auch vorrangig, noch mehr als die Möglichkeit von Abschreibungen für bereits getätigte Investitionen.
Reaktionen der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“:
Der Sprecher der Interessengemeinschaft, Stefan Ratzenberger sieht in den Aussagen von Mahrer und Kopf „einen wichtigen und dringend notwendigen Vorstoß im Verständnis rund um die prekäre Situation der österreichischen Nachtgastronomie und ein Bekenntnis der Wirtschaftskammer Österreich zu den Mitgliedsbetrieben. Die von Mahrer und Kopf geschilderte Situation ist Inhalt unseres Individualantrages an den Verfassungsgerichtshof.“ und weiter „Es gilt nun diesen klaren Worten Taten der politischen Verantwortlichen folgen zu lassen, denn gleich welcher Partei zugehörend kann es kein Politiker verantworten Arbeitsplätze und damit Existenzen in ganz Österreich zu gefährdenden. Hierbei betrifft dies nicht nur die Nachtgastronomie, sondern ebenso Zulieferbetriebe und von den Gästen der Nachgastronomie ‚lebende‘ Drittbetriebe.“
Ratzenberger weist erneut auf den Umstand hin, dass „die Nachtgastonomen Österreichs seit Jahren den Jugendschutz, den Nichtraucherschutz und den Schutz der Mitarbeiter vorbildlich einhalten und leben – den Anrainer gilt es nun vor nicht zu Ende gedachten Gesetzen und deren Folgen zu schützen“.
Abschließend fordert Stefan Ratzenberger erneut einen „langfristigen, regierungsunabhängigen und überparteilichen Plan zur Raucher-Prävention hin zu einer nahezu rauchfreien Gesellschaft in Österreich. Dies liegt in der Verantwortung der politischen Vertreter aller Parteien und darf nicht auf Gastronomen und Anrainer abgewälzt werden“.
Die Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“ vertritt mittlerweile die Interessen von über 2.000 nachtgastronomischen Betrieben in ganz Österreich. Der von der Interessengemeinschaft beim Verfassungsgerichtshof am 13. August 2019 eingebrachte Individualantrag liegt seit 22. August 2019 bei der Österreichischen Bundesregierung zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen.