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3G-Sicherheitskonzept für Festivals und Zeltfeste fehlgeschlagen

Verband Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG)

©VÖNG

Nach 3G-Musikfestival COVID-infizierte Personen im Raum Wr. Neustadt.

Nachdem es in der Nachtgastronomie zu COVID-infizierten Personen kam, wurden seitens des Gesundheitsministeriums neue Regeln für den Zutritt der Nachtgastronomie angeordnet. So finden seit 22. Juli 2021 nur noch geimpfte und mittels PCR-Test getestete Personen Einlass in die heimischen Diskotheken und Clubs. Hier gilt die 2G-Regel.

Anders bei Zeltfesten und Musikfestivals. Diese dürfen weiterhin unter 3G-Regeln stattfinden.

Nun kam es aber auch hier zu einer Clusterbildung von noch nicht absehbaren Ausmaß,wurden doch zwei COVID-infizierte Personen nach einem Musikfestival in Eggendorf im Bezirk Wr. Neustadt entdeckt.

Das „Flow-Musikfestival“ fand von 22. bis 25. Juli 2021 mit tausenden Besuchern statt. Es traten dabei Gruppen auf, die psychedelische Musik spielten. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um das größte „Psytrance-Festival“ Österreichs.

Die Tageszeitung Kurier berichtete am 26. Juli 2021: „Tausende Musikfans kamen vom 22. bis zum 25. Juli bei der ‚Flow-Experience‘ zusammen, um in einem Naturschutzgebiet bei Eggendorf ausgelassen zu den Klängen diverser DJs und Live-Acts zu feiern, zu tanzen und sich im Schlamm zu wälzen. Das Festival versprüht auf diese Art einen Hauch von Woodstock.“

Die tausenden Besucher sind nun aufgerufen, ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten und sich bei Auftreten von möglichen COVID-Symptomen umgehend einer Testung zu unterziehen.

„Nun ist der Beweis wohl angetreten, dass selbst Open-Air-Veranstaltungen unter 3G-Regeln keine Garantie darstellen, zu keinem Cluster zu führen“, so Stefan Ratzenberger,Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG); und weiter fordert Ratzenberger von Gesundheitsminister Mückstein, „umgehend zu handeln und mit sofortiger Wirkung alle Zeltfeste, Musikfestivals et cetera ebenso der für die Nachtgastronomie bereits aktiven 2G-Zutrittsregel zu unterwerfen“.

„Es liegt nun allein in der Verantwortung von Gesundheitsminister Mückstein, rasch und im Sinne der Vermeidung einer vierten Welle aktiv zu werden und der Gefahr ein Ende zu setzten“, so Ratzenberger; und weiter: „Den Fehler, der im vergangenen Jahr gemacht wurde, will Mückstein laut eigener Aussage ja keinesfalls wiederholen.“

Der Verband Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG) geht von einer raschen Anpassung der Verordnung des Gesundheitsministers aus, um nicht noch weitere Infektionen und damit eine gefährliche vierte Welle zu riskieren.

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